Keine Angst vorm E-Rezept! Alles bleibt – es wird nur ein bisschen besser

Sie haben es bestimmt bereits gehört: Ab Januar 2024 gibt es das lange erwartete E-Rezept in Deutschland.

So wie die beiden ABF-Apotheke in Fürth sind die Apotheken in Deutschland bereits seit längerem auf das Einlösen von E-Rezepten vorbereitet und haben die entsprechenden technischen Anpassungen bereits längstens umgesetzt. Was sich für Sie als Patientinnen und Patienten ab 2024 ändert, haben wir Ihnen in unserer farbigen Info-Box zusammengestellt. 

Sie wollen mehr über das E-Rezept wissen? Dann haben wir Ihnen auf dieser Seite alle Informationen ausführlich zusammengestellt.

 

UPDATE 10|2023

Ab Januar 2024: Das E-Rezepte ist da – endlich!

Ab Januar 2024 verordnen Ärztinnen und Ärzte Fertigarzneimittel und Rezepturen für gesetzliche Krankenkassen als E-Rezept. Es gibt drei vorgesehene Wege, wie Sie Ihr E-Rezepte in die Apotheken bringen können:

  • Sie erhalten das E-Rezept als Papierausdruck mit einem QR-Code. Dieser Code wird in der Apotheke gescannt und Ihr E-Rezept somit eingelöst.
  • Sie erhalten das E-Rezept in der Arztpraxis auf Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), stecken diese dann in der Apotheke in ein Lesegerät und die darauf abgespeicherten Rezepte werden ausgelesen und damit eingelöst.
  • Sie erhalten das E-Rezept digital über die offiziellen E-Rezept App und leiten es über die App an Ihre Stammapotheke (z.B. die ABF-Apotheke) elektronisch weiter.

Informationen zum E-Rezept

Für Patientinnen und Patienten

Was ist das E-Rezept überhaupt? Wie funktioniert es und welche Vorteile habe ich als Patientin bzw. Patient dadurch? Wir geben Ihnen auf dieser Seite einen Überblick – umfassend und trotzdem leicht verständlich. Unsere ABF Online-Apotheke und unsere beiden ABF-Apotheken vor Ort in Fürth sind schon bereit, Ihre E-Rezepte entgegenzunehmen und zuverlässig einzulösen. 

E-Rezept für Patient:innen

Für Ärztinnen und Ärzte & das Praxispersonal

Welche Änderungen ergeben sich durch das E-Rezept im Praxisalltag, welche technischen Voraussetzungen gibt es und was ist bei der Ausstellung eines E-Rezeptes zu beachten? In unserem Ärztebereich geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick. Außerdem unterstützen wir Sie als pharmazeutischer Partner gerne persönlich.

E-Rezept für Arztpraxen

Alles bleibt besser: Das Wichtigste zum E-Rezept im Überblick

Wie löse ich das E-Rezept ein?

Je nachdem, ob Sie das E-Rezept in Ihrer Arztpraxis als Papierausdruck oder digital erhalten, gibt es verschiedene Wege zur Einlösung:

1. E-Rezept auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK):

  • In der Arztpraxis das E-Rezept auf die elektronische Gesundheitskarte speichern lassen.
  • In der Apotheke die Gesundheitskarte in ein Terminal stecken.
  • Das E-Rezept wird abgerufen und eingelöst (das E-Rezept bleibt nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert).

2. E-Rezept als Ausdruck/Papierrezept einlösen:

  • Rezept-Ausdruck vor Ort in der Apotheke scannen lassen und wie gewohnt die Medikamente erhalten.
  • Papierrezept per Post an die Apotheke schicken und Medikamente liefern lassen.
  • Rezept-Ausdruck abfotografieren und das Foto bei einer Versandapotheke (z.B. ABF Online-Shop) hochladen oder über eine Vorbestell-App (wie gesund.de) an Ihre bevorzugte Vor-Ort-Apotheke weiterleiten (z.B. ABF-Apotheke); Medikamente dann liefern lassen oder vor Ort abholen.

3. E-Rezept in digitaler Form einlösen:

  • Sie haben zuvor bereits die App "Das E-Rezept" auf Ihrem Smartphone installiert, damit Sie ein E-Rezept erhalten können.
  • App öffnen, den Rezept-Code des E-Rezepts Ihrer Arztpraxis in der Apotheke vorzeigen und wie gewohnt die Medikamente erhalten.
  • Rezept-Code in die App laden, direkt an Ihre bevorzugte Apotheke weiterleiten und zwischen Selbstabholung der Medikamente, Same-Day-Botendienst oder Versand wählen.

Der Ablauf des E-Rezepts: Vom Ausstellen bis zum Einlösen.

Ihr E-Rezept einlösen? Natürlich in der ABF-Apotheke!

Bei der ABF-Apotheke können Sie jederzeit Ihr E-Rezept einfach und zuverlässig einlösen – in unseren beiden Vor-Ort-Apotheken in Fürth, in der ABF Online-Apotheke oder über die App „Das E-Rezept“.

Fragen zum E-Rezept? Finden Sie hier die Antworten!

Auf viele Fragen gehen wir in unseren FAQ (häufig gestellte Fragen) ein. Dabei sind unsere Informationen immer zuverlässig und leicht verständlich.

Hier direkt zu den FAQ ▼

Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept – kurz für „Elektronisches Rezept“  – ist die erste digitale Verschreibungsform. Das E-Rezept ersetzt das bisherige rosa Kassenrezept für gesetzlichversicherte Patienten.  Auf dem E-Rezept ist ein sogenannter DataMatrix-Code enthalten, der zur sicheren Entschlüsselung Ihres digitalen Rezepts dient und die Basis für Ihre E-Verordnung darstellt.

Sie entscheiden in der Arztpraxis, ob Sie das E-Rezept in ausgedruckter Form, auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder digital in einer sicheren App (z. B. der "E-Rezept" App) auf Ihrem Smartphone erhalten möchten.

Sie möchten mehr zur Funktionsweise des E-Rezeptes erfahren? Weitere Informationen finden Sie in unseren E-Rezept FAQ (häufig gestellte Fragen).

Welche Vorteile hat das E-Rezept für mich?

Die verschiedenen Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen, machen Ihre Medikamentenversorgung noch einfacher, bequemer und flexibler. Sie können das digitale Rezept beispielsweise direkt aus der Arztpraxis in die Apotheke schicken und über den Botendienst nach Hause liefern lassen. Oder sie bestellen das verschreibungspflichtige Arzneimittel vor, sodass dieses bereits zur Abholung in Apotheke bereitliegt. Das spart Zeit und unnötige Wege. Außerdem bringt die E-Verordnung noch weitere Vorteile mit sich:

  • Durch den Data-Matrix-Code sind Ihre Daten optimal geschützt.
  • Die digitale Rezeptausstellung ist weniger anfällig für Fehler.

E-Rezept FAQ für Patienten

Sie haben Fragen zum E-Rezept? Wir haben die Antworten für alle Patient:innen – zuverlässig, kurz und leicht verständlich.

Funktion des E-Rezepts ▼

Ausstellung des E-Rezepts ▼

Einlösen des E-Rezepts ▼ 

App "Das E-Rezept" ▼

Datenschutz und Sicherheit beim E-Rezept ▼

Funktion des E-Rezepts

Wie funktioniert das E-Rezept?

Der Arzt oder die Ärztin erstellt das E-Rezept mithilfe der Praxissoftware und speichert es sicher verschlüsselt in einem Gesundheitsnetzwerk, der sogenannten Telematikinfrastruktur, ab. Sie erhalten das Rezept auf Ihre elektronische Gesundheitskarte gespeichert, über die "E-Rezept" App der gematik auf Ihr Smartphone oder bekommen in der Arztpraxis einen Ausdruck mit DataMatrix-Code ausgehändigt. Mit der Gesudheitskarte, der App oder dem Ausdruck lösen Sie das E-Rezept einfach vor Ort in der Apotheke ein.

Kann das E-Rezept jetzt schon eingelöst werden?

Bereits jetzt verschreiben einige Ärztinnen und Ärzte E-Rezepte.

Auch bei uns in der ABF-Apotheke werden bereits vermehrt E-Rezepte eingelöst. Fragen Sie einfach ihren Arzt, ob dieser schon E-Rezepte ausstellt.

Wie ist das E-Rezept gesetzlich verankert?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn führt das E-Rezept in der Gesundheitsversorgung mit dem "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG)" ein. Das Gesetz ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten und sieht die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab Januar 2022 vor.

Ausstellung des E-Rezepts

Wie erhalte ich das E-Rezept?

Sie bekommen das E-Rezept ganz normal während des Besuchs bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Ihnen wird das entsprechende Medikament durch den Mediziner verschrieben.

Sie haben dann die Wahl, ob Sie das E-Rezept auf Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), über die "E-Rezept" App oder als Ausdruck erhalten möchten. 

Vorerst werden nur gesetzlich Versicherte das E-Rezept ausstellen lassen können. Für Privatversicherte ist eine technische Lösung in Entwicklung und wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Erhalte ich alle Arzneimittel nur noch über das E-Rezept?

Im ersten Schritt werden Verschreibungen für rezeptpflichtige Arzneimittel auf das E-Rezept umgestellt. Anschließend soll das E-Rezept stufenweise ausgebaut werden. Als Nächstes steht die Digitalisierung der Rezepte für Betäubungsmittel und T-Rezepte (Sonderrezepte zur Verschreibung bestimmter Arzneimittel) bevor.

Gilt das E-Rezept nur für Medikamente oder auch für Hilfsmittel, Heilmittel und Co.?

In der Zukunft sollen neben rezeptpflichtigen Arzneimitteln auch alle weiteren Verordnungen (beispielsweise Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege) schrittweise elektronisch verordnet werden. Die Anforderungen und Fristen dafür werden derzeit noch abgestimmt.

Können auch Privatversicherte das E-Rezept erhalten?

Nein, es gibt noch kein E-Rezept für privatversicherte Patienten. Eine technische Lösung für Privatversicherte ist in Entwicklung und wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Kann das E-Rezept auch während Videosprechstunden ausgestellt werden?

Ja, unter Einhaltung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ist es Ärzt:innen möglich, auch während Videosprechstunden ein E-Rezept auszustellen.

Muss ich mein Handy für die Ausstellung des E-Rezepts in der Arztpraxis dabeihaben?

Nein, Sie brauchen Ihr Smartphone nicht dabei zu haben. Auch wenn das Handy zum Beispiel bei Ihnen zuhause liegt, kann das E-Rezept an Sie übermittelt werden. Alternativ zur digitalen Übertragung ist auch ein Ausdruck des Rezept-Codes möglich. Dafür brauchen Sie überhaupt kein Smartphone.

Kann ich das E-Rezept auch ohne Praxisbesuch erhalten?

Ja, vorausgesetzt Sie haben die Arztpraxis innerhalb des aktuellen Quartales bereits aufgesucht und Ihre Gesundheitskarte schon vorgelegt. Dann kann die Ärztin bzw. der Arzt Ihr E-Rezept einfach, schnell und sicher an die "E-Rezept" App der gematik übermitteln. Oder Sie können es mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte abrufen.

Einlösen des E-Rezepts

Entstehen beim Einlösen des E-Rezepts Kosten?

Bezüglich der Kosten ändert sich durch das E-Rezept nichts in der Medikamentenversorgung und es entstehen keine extra Gebühren.

Bei gesetzlich versicherten Patienten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die verschriebene Medikation. Beim Einlösen eines Rezepts – auch beim E-Rezept – fällt jedoch wie bisher auch eine Zuzahlungsgebühr an (in der Regel 10 Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro). 

Auch die Regelungen zur Zuzahlungsbefreiung gelten weiterhin. Gerne können wir Sie hierzu beraten. Kontaktieren Sie uns dafür einfach über unser Kontaktformular.

Nach wie vor gilt auch beim E-Rezept, dass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlungsgebühr bei verschreibungspflichtigen Medikamenten entfällt.

Brauche ich zur Einlösung des E-Rezeptes ein Smartphone?

Nein. Sie haben die Möglichkeit, sich in der Praxis einen Rezeptausdruck in Papierform geben zu lassen und diesen wie gewohnt in Ihrer Apotheke einzulösen. Oder aber, Sie empfangen das E-Rezept digital über Ihr Smartphone. In diesem Fall können Sie Ihre Verordnung über die App „Das E-Rezept“  direkt an Ihre ausgewählte Apotheke übermitteln.

Die App „Das E-Rezept“ wird kostenlos von der gematik in allen gängigen App-Stores zur Verfügung gestellt.

❯ Hier mehr zur App „Das E-Rezept“ erfahren

Kann ich bei der Einlösung des E-Rezeptes rezeptfreie Medikamente mitbestellen?

Das hängt von der ausgewählten Apotheke und dem Einlösweg ab. Bei der ABF-Apotheke können Sie selbstverständlich immer auch rezeptfreie Medikamente erwerben, wenn Sie das E-Rezept vor Ort über Ihren Ausdruck oder über unseren Online-Shop (abfotografieren und hochladen des Rezeptausdrucks) einlösen.

Wird das E-Rezept für eine bestimmte Apotheke ausgestellt?

Erhalten Sie ein E-Rezept, können Sie dieses grundsätzlich bei allen Apotheken deutschlandweit (vor Ort oder online) einlösen – vorausgesetzt, die Apotheke verfügt über die notwendigen technischen Strukturen. Die freie Apothekenwahl gilt selbstverständlich weiterhin und Sie sind nicht an eine bestimmte Apotheke gebunden.

Werde ich bei der Einlösung des E-Rezeptes trotzdem beraten?

Bei der ABF-Apotheke legen wir schon immer viel Wert auf eine individuelle und hochwertige Beratung. Durch die Einführung des E-Rezepts wird sich das nicht ändern. Wir stehen Ihnen nach wie vor für eine persönliche Beratung zur Verfügung – egal ob Sie Ihren Ausdruck vor Ort bei uns einlösen oder das Rezept digital an uns übermitteln. Telefonisch oder über unser Kontaktformular können Sie uns auch ganz einfach von unterwegs aus erreichen. 

Wie lange ist ein E-Rezept gültig?

Ein E-Rezept für rezeptpflichtige Arzneimittel muss innerhalb eines Monats eingelöst werden – die Gültigkeit ist also genauso lange wie die, bei bisherigen Papierverordnungen. 100 Tage nach dem Einlösen werden das E-Rezept und die dazugehörigen Daten automatisch aus der Telematikinfrastruktur gelöscht. Wenn Sie Ihre Daten länger gespeichert haben möchten, können diese in die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen werden.

Kann ich das E-Rezept durch eine dritte Person einlösen lassen?

Es ist weiterhin möglich, dass beispielsweise Familienmitglieder das Rezept für Sie einlösen. Dafür geben Sie den Ausdruck mit DataMatrix-Code einfach an Ihre Vertrauensperson weiter, die das Rezept wie zuvor beschrieben einlösen kann. Auch eine Weitergabe über die E-Rezept App ist denkbar, wenn das E-Rezept zuvor mithilfe Elektronischen Gesundheitskarte authentifiziert wird.

Über die E-Rezept-App

Welche App brauche ich zur digitalen Einlösung des E-Rezepts?

Um das E-Rezept digital zu empfangen und einzulösen, benötigen Sie die App „Das E-Rezept“ der gematik. 

Welche Funktionen hat die App „Das E-Rezept“?

Die App fungiert vor allem für das Empfangen und Einlösen Elektronischer Rezepte. Sie können beispielsweise Rezepte von einem Ausdruck einscannen und speichern, Medikamente in der Vor-Ort-Apotheke zur Abholung reservieren, den Botendienst einer Apotheke anfragen oder Arzneimittel über eine ausgewählte Versand-Apotheke liefern lassen.

Wo erhalte ich die App?

Die App erhalten Sie in allen gängigen App-Stores (je nach Betriebssystem):

 

Was muss ich bei der Nutzung der E-Rezept-App beachten?

Zur vollumfänglichen Nutzung der App brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone (mindestens mit den Betriebssystemen iOS 14 oder Android 7).

Zur Anmeldung in der App ist eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) notwendig, die NFC unterstützt (erkennbar an der 6-stelligen Zugangsnummer) und die dazugehörige PIN. Die Gesundheitskarte und die PIN können Versicherte bei ihrer Krankenkasse anfragen.

Doch wie erkenne ich, ob meine Gesundheitskarte NFC-fähig ist? Prüfen Sie im oberen Bereich Ihrer Gesundheitskarte, ob sich dort die Deutschlandfarben mit zusätzlichen sechsstelligen Code befinden. Ergänzend muss sich das NFC-Zeichen auf Ihrer Gesundheitskarte im oberen Bereich befinden.

Jetzt als neue Alternative: Die kartenlose Anmeldung mit der Krankenkassen-App in der E-Rezept-App. Zur Nutzung der E-Rezept-App ist eine Anmeldung nötig, welche auch über die App Ihrer Krankenkasse (elektronische Patientenakte) erfolgen kann. Die einzelnen Krankenkassen haben verschiedene sichere Identifikationsverfahren zur Sicherstellung Ihrer Person. Teilweise ist auch die kartenlose Anmeldung möglich.  

Finden Sie hier weitere Informationen der gematik zur kartenlosen Anmeldung.

Was kostet die App?

Die App „Das E-Rezept“ ist für Sie kostenlos.

Datenschutz und Sicherheit beim E-Rezept

Wer kann über das E-Rezept auf meine Daten zugreifen?

Die Rezeptdaten können ausschließlich über den individuellen Rezeptcode abgerufen werden. Zugriff haben nur berechtigte Personen beziehungsweise Institutionen, wie beispielsweise der Patient oder die Patientin selbst, Arztpraxen oder Apotheken.

Um Ihre Rezeptdaten auslesen zu können, müssen sich Apotheker mit dem elektronischem Heilberufsausweis bei der Telematikinfrastruktur anmelden, um sich in ihrer Funktion auszuweisen.

Erst dann können Ihre Daten abgelesen und für die Rezepteinlösung verarbeitet werden.

Wie werden meine Rezeptdaten gespeichert?

Die Daten werden bei der Rezepterstellung verschlüsselt und auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert, die in einem vertrauenswürdigen Rechenzentrum stehen. 

Wie lange werden E-Rezepte und meine Daten dazu gespeichert?

E-Rezepte werden 100 Tage nach der Einlösung in der Apotheke automatisch gelöscht. Nicht eingelöste E-Rezepte werden 10 Tage nach Ablauf Ihrer Gültigkeit verworfen. 

Können E-Rezepte gefälscht werden?

E-Rezepte gelten als weitestgehend fälschungssicher. Sie können nur von zugelassenen und autorisierten Ärzten erstellt und signiert werden. In der Apotheke wird diese Signatur bei der Medikamentenabgabe überprüft.  

Was passiert mit meinem E-Rezept, wenn ich mein Handy verliere?

Das E-Rezept liegt verschlüsselt und sicher in der TI vor. Ist Ihr Smartphone verloren gegangen, können Sie über Ihr neues Handy nach dem Installieren der E-Rezept App wieder auf die aktuellen und bereits eingelösten E-Rezepte zugreifen, da diese sicher durch die TI gespeichert wurden.

Kann ich dasselbe E-Rezept für ein Medikament nicht einfach in mehreren Apotheken einlösen?

Nein, das ist nicht möglich. Der DataMatrix-Code des E-Rezepts gewährleistet Sicherheit, weil der Abruf pro Medikamentenverordnung nur einmalig möglich ist.


E-Rezept Glossar für Patienten

In unserem E-Rezept Glossar erklären wir Ihnen von A bis Z wichtige Begriffe rund um das Thema E-Rezept. Einfach nur den jeweiligen Begriff klicken und unsere Erklärung lesen:

App „Das E-Rezept“:

Von der Gematik zur Verfügung gestellte App, mit welcher das E-Rezept digital empfangen und eingelöst werden kann.

DataMatrix-Code:

Zweidimensionaler Code, der Daten enthält und gescannt werden kann (zum Beispiel in der Apotheke, um Rezeptdaten zu erhalten) und einem herkömmlichen QR-Code ähnelt.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK):

Digitale Gesundheitskarte für gesetzlich Versicherte, auch Versichertenkarte oder Krankenkarte genannt.

Elektronische Patientenakte (ePA):

Steht seit dem 1. Januar 2021 allen gesetzlich Versicherten über ihre Krankenkasse zur Verfügung. Sämtliche Verordnungen, medizinischen Befunde und weitere Gesundheitsinformationen können darin digital gespeichert werden.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA):

Personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat, mit der sich Ärzte und Apotheker beispielsweise gegenüber der gematik ausweisen können.

Elektronisches Rezept (E-Rezept):

Digitale Form der Rezeptverordnung, die voraussichtlich ab Januar 2022 das herkömmliche Papierrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ersetzt.

Gematik:

Die gematik GmbH hat die Aufgabe, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranzutreiben und dadurch die Gesundheitsversorgung aller Bürger:innen zu optimieren. Die Gematik ist wesentlich an der Einführung des E-Rezepts beteiligt.

Near-Field-Communication (NFC):

Eine drahtlose Kommunikationstechnik, die zum Beispiel bei Bankkarten oder der elektronischen Gesundheitskarte zum Einsatz kommt.

(Smartphone-) App:

Mobile Anwendung für das Smartphone, durch die zusätzliche Funktionen verfügbar sind.

Telematikinfrastruktur (TI):

Sicheres Netzwerk zum Austausch von Gesundheitsdaten, beispielsweise zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken.Sicheres Netzwerk zum Austausch von Gesundheitsdaten, beispielsweise zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken.